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Recht haben hängt nicht von einer lauten Stimme ab.

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Wir sprechen für Sie mit einer Stimme und arbeiten vertrauensvoll und diskret. Sie sind das Zentrum unseres Auftrages. Wir bieten Beratung, Konfliktlösung, Rechtsdurchsetzung.

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Mag.a Veronika Sengmüller

Der Schwerpunkt meines Einschreitens liegt im Bereich des Opferschutzes im Falle familiärer bzw. häuslicher Gewalt sowie bei sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt. Außerdem erbringe ich schwerpunktmäßig Beratungs- und Vertretungsleistungen in Scheidungs-, Trennungs- sowie Obsorgeangelegenheiten und stehe Ihnen bei der Festlegung des Kontaktrechts sowie in Unterhaltsverfahren zur Seite. Auch beim Verfassen eines Testaments unterstütze ich Sie.

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Mag. Lukas
ßlhuber

Ich vertrete Sie in allen Lebenslagen. Meine Expertise liegt bei Scheidung, Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Opferschutz, Arbeitsrecht, Sozialrecht (Pflegegeld) sowie Mietrecht. Ich berate und unterstütze Sie beim Kauf und Verkauf von Immobilien.

Team

Unser Team

Bei uns zählt Zusammenarbeit. Jede Mitarbeiterin bringt ihre individuellen Stärken ein, damit wir Sie gemeinsam zuverlässig unterstützen können. Wir arbeiten Hand in Hand, um Anliegen effizient zu bearbeiten und Ihnen jederzeit kompetent zur Seite zu stehen.

Schwerpunkte

Schwerpunkte

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Opferrechte

Wir vertreten und begleiten Opfer familiärer, häuslicher und sexualisierter Gewalt umfassend in rechtlichen Verfahren, arbeiten eng mit Opferschutzeinrichtungen zusammen und setzen uns sensibel und ganzheitlich für ihren Schutz und ihre Rechte ein.

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Wir bieten umfassende rechtliche Unterstützung bei Fragen zu Ehe, Familie und Partnerschaft und begleiten Sie professionell bei der Lösung familiärer und persönlicher Konflikte.

Ehe, Familie & Partnerschaft

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Immobilien, Mieten, Wohnen

Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Fragen zu Immobilien, Miete und Wohnen. Dabei begleiten wir Sie von der Vertragserrichtung bis zur Konfliktlösung mit fachlicher Kompetenz und Engagement.

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Wir unterstützen Sie in sämtlichen Angelegenheiten des Arbeits- und Sozialrechts – von Konflikten im Arbeitsverhältnis bis zu Ansprüchen auf soziale Sicherheit. Dabei setzen wir uns engagiert für Ihre Rechte und Interessen ein.

Arbeiten & Soziales

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Erben & Schenken

Wir unterstützen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um Erbschaft, Pflichtteil und Schenkung. Dabei legen wir Wert auf faire, durchdachte und nachhaltige Lösungen bei Nachlasskonflikten.

Wir begleiten und vertreten Sie in allen Phasen des Strafverfahrens – kompetent, durchsetzungsstark und mit Blick auf Ihre Rechte.

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Strafrecht

Kontakt
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Wir sind für Sie da.

Öffnungszeiten:
Mo bis Do: 8:00 – 12:00 und 12:30 – 16:00 Uhr
Fr: 8:00 – 13:00

Bergstrasse 22, 5020 Salzburg, Österreich

+43/662/846868

Kontakt

© 2025 Sengmüller und Rößlhuber Rechtsanwält:innen in Kooperation

Der Schwerpunkt meines Einschreitens liegt im Bereich des Opferschutzes familiärer bzw. häuslicher Gewalt sowie sexueller Belästigung, sexualisierter und sexueller Gewalt. Ein Großteil der Gewaltdelikte ereignet sich im sozialen Nahraum, also in Familien, intimen Beziehungen oder am Arbeitsplatz. Während sich häusliche Gewalt oftmals im Zuge einer Trennung oder Scheidung ereignet, spiegelt die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz betriebliche Konflikte. Vielfach verweilen Opfer längerdauernd in einer Gewaltbeziehung bzw. ertragen Gewalt, auch sexualisierte und sexuelle und sexuelle Belästigung über lange Zeit.

In diesem Zusammenhang berate, vertrete und begleite ich Opfer strafbarer Handlungen in Strafverfahren, Zivilverfahren (Arbeitsgerichtsverfahren) und Verwaltungsverfahren, etwa bei existenzsichernden Leistungen, Fragen der Versorgung, Unterbringung und Sozialentschädigung.

Dabei arbeite ich mit anerkannten Opferschutzeinrichtungen (Gewaltschutzzentrum; Interventionsstelle; Kinderschutzeinrichtungen; Frauenhaus u.a.) eng zusammen. Neben dem auch im Strafverfahren einzufordernden Schmerzen(s)geld oder Schaden(s)ersatz liegt mein Hauptaugenmerk darauf, die (zumeist weiblichen) Opfer von zumeist (Männer-) Gewalt umfänglich und bestmöglich zu vertreten und Ihre Rechte zu verteidigen und zu schützen. Vielfach ist es nötig - um nicht in ein Frauenhaus flüchten zu müssen - rechtliche Unterstützung in einem Verfahren zur Aufrechterhaltung einer einstweiligen Verfügung in Anspruch zu nehmen. Ich vertrete Opfer hier auch in jenen Verhandlungen, die aufgrund eines Widerspruchs des Gegners durchgeführt werden.

Unübersehbar kommt es im Zuge von Trennungen und Scheidungen nicht nur vermehrt zu körperlichen aber auch psychischen Übergriffen, sondern werden oftmals das Kindeswohl oder die Wohnversorgung gefährdet. In der Tat haben Scheidungen nicht nur psychische und physische, sondern auch massive ökonomische Folgen. Trennung und Scheidung bedeuten für Frauen oftmals, mit Armutsrisiken konfrontiert zu werden. Eine professionelle, ganzheitliche und lösungsorientierte Herangehensweise sowie eine sensible Vertretung der Interessen der Opfer ist meines Erachtens nach daher unumgänglich.

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