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© 2025 Sengmüller und Rößlhuber Rechtsanwält:innen in Kooperation

Der Schwerpunkt meines Einschreitens liegt im Bereich des Opferschutzes familiärer bzw. häuslicher Gewalt sowie sexueller Belästigung, sexualisierter und sexueller Gewalt. Ein Großteil der Gewaltdelikte ereignet sich im sozialen Nahraum, also in Familien, intimen Beziehungen oder am Arbeitsplatz. Während sich häusliche Gewalt oftmals im Zuge einer Trennung oder Scheidung ereignet, spiegelt die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz betriebliche Konflikte. Vielfach verweilen Opfer längerdauernd in einer Gewaltbeziehung bzw. ertragen Gewalt, auch sexualisierte und sexuelle und sexuelle Belästigung über lange Zeit.

In diesem Zusammenhang berate, vertrete und begleite ich Opfer strafbarer Handlungen in Strafverfahren, Zivilverfahren (Arbeitsgerichtsverfahren) und Verwaltungsverfahren, etwa bei existenzsichernden Leistungen, Fragen der Versorgung, Unterbringung und Sozialentschädigung.

Dabei arbeite ich mit anerkannten Opferschutzeinrichtungen (Gewaltschutzzentrum; Interventionsstelle; Kinderschutzeinrichtungen; Frauenhaus u.a.) eng zusammen. Neben dem auch im Strafverfahren einzufordernden Schmerzen(s)geld oder Schaden(s)ersatz liegt mein Hauptaugenmerk darauf, die (zumeist weiblichen) Opfer von zumeist (Männer-) Gewalt umfänglich und bestmöglich zu vertreten und Ihre Rechte zu verteidigen und zu schützen. Vielfach ist es nötig - um nicht in ein Frauenhaus flüchten zu müssen - rechtliche Unterstützung in einem Verfahren zur Aufrechterhaltung einer einstweiligen Verfügung in Anspruch zu nehmen. Ich vertrete Opfer hier auch in jenen Verhandlungen, die aufgrund eines Widerspruchs des Gegners durchgeführt werden.

Unübersehbar kommt es im Zuge von Trennungen und Scheidungen nicht nur vermehrt zu körperlichen aber auch psychischen Übergriffen, sondern werden oftmals das Kindeswohl oder die Wohnversorgung gefährdet. In der Tat haben Scheidungen nicht nur psychische und physische, sondern auch massive ökonomische Folgen. Trennung und Scheidung bedeuten für Frauen oftmals, mit Armutsrisiken konfrontiert zu werden. Eine professionelle, ganzheitliche und lösungsorientierte Herangehensweise sowie eine sensible Vertretung der Interessen der Opfer ist meines Erachtens nach daher unumgänglich. Sengmüller + Rößlhuber

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